Kapazitäten
Gern informieren wir Sie über freie Speicherkapazitäten in den Speichern der Storengy. Die nachfolgenden Angaben stellen eine Indikation der frei verfügbaren Speicherpakete in den Speichern der Storengy dar. Nicht gezeigt werden die Speicher, bei denen ein berechtigtes Vertraulichkeitsinteresse Dritter einer Veröffentlichung entgegensteht. Ein berechtigtes Vertraulichkeitsinteresse liegt dann vor, wenn weniger als drei Speicherkunden im betreffenden Zeitraum in dieser Speicherlokation Kapazitäten kontrahiert haben.

Freie Speicherpakete ergeben sich aus der Differenz zwischen den technisch verfügbaren Speicherpaketen und bereits fest gebuchten Paketen. Die Angaben werden laufend, mindestens aber einmal im Monat, an den aktuellen Stand angepasst.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben der frei verfügbaren Speicherpakete nur für den jeweiligen Speicher gelten. Die Angaben begründen keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit der Kapazitäten bei Vertragsschluss.
Detaillierte Prüfung der Kapazitäten im Einzelfall
Sind in einer Speicherlokation nicht ausreichend verfügbare Speicherpakete ausgewiesen, kann selbstverständlich eine individuelle Anfrage gestellt werden, um eine detaillierte Prüfung durchzuführen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kapazitätsvergabe
Bei der Vergabe von Speicherkapazitäten und beim Engpassmanagement wendet Storengy das 'First-Committed-First-Served'-Prinzip an. Der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ist entscheidend für die Zuteilung der Kapazitäten.
Jeder Speicherkunde ist berechtigt, Speicherpakete für jeden Zeitraum an einen qualifizierten Speicherkunden zu übertragen. Hierdurch werden die Voraussetzungen für einen funktionierenden Sekundärmarkt geschaffen.
Um Kapazitätshortungen zu vermeiden, kann Storengy Speicherkunden auffordern, gebuchte Speicherkapazitäten an Storengy zurückzugeben. So wird verhindert, dass dem Markt ungenutzte Speicherkapazitäten vorenthalten werden.

